Flüssiggas (LPG)

LPG = Liquefied Petroleum Gas

* * * Wir bieten mobile Gaskontrollen an * * *

Sind Sie sich bewusst, dass Sie als Betreiber eines Gasgerätes verantwortlich sind für den sicheren Umgang mit der Anlage. Laut VUV Art. 32c ist folgendes aufgelistet:

1 Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung und zur Nutzung von Flüssiggas (Flüssiggasanlagen) sind so zu erstellen, zu betreiben und in Stand zu halten, dass Brände, Explosionen, Flammenrückschläge und Vergiftungen vermieden werden und dass Schäden im Störungsfall begrenzt bleiben.

2 Sie sind vor mechanischen Beschädigungen und vor Brandeinwirkung zu schützen.

3 Der Aufstellungsbereich von Flüssiggasanlagen muss ausreichend belüftet sein. Abgase und Abluft sind gefahrlos abzuführen.

4 Die Flüssiggasanlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach Instandhaltungen und nach Änderungen sowie periodisch zu kontrollieren, insbesondere hinsichtlich der Dichtheit.

5 Sie dürfen nur von Personen erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden, die ausreichende Kenntnisse nachweisen können.

Wir unterstützen Sie dabei diesen Verpflichtungen nachzukommen!

Prüfungsgebühren für Camping

nur WohnwagenCHF 120.-
nur Vorzelt/Vorbau (mehrere Geräte)CHF 120.-
nur Vorzelt/Vorbau (ein Gerät)CHF 90.-
ganze ParzelleCHF 160.-

Prüfungsgebühren für Veranstaltungen und Schiffe

SchiffCHF 120.-
VeranstaltungsfahrzeugCHF 160.-
einzelne Geräte für FlüssiggasCHF 90.-

Anfahrt- und Rückreisekosten

Fahrkosten werden anhand der Anzahl der Kontrollen berechnet. Ab vier Kontrollen werden keine An- & Rückreisekosten verrechnet.

Die Kontrolle der gesamten Gasanlagen wird nach EKAS Richtlinie 6517 durchgeführt. Mängel, wie zum Beispiel Druckregler und Schläuche welche ersetzt werden müssen, werden bei der Kontrolle direkt ausgewechselt sofern die Maximalkosten von CHF 250.- nicht überschritten werden oder vom Kunden nicht erwünscht ist.

Die Gaskontrolle wird ausschliesslich durch unsere autorisierten Flüssiggas-Sachverständige durchgeführt.

Zur Dokumentation erhält der Kunde eine offizielle Kontrollbescheinigung mit der entsprechenden Vignette.

Bildlegende

Camping

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Schiff

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Veranstaltung

Allgemeine Informationen zu Flüssiggas

Was ist Flüssiggas?

Als Flüssiggas werden die chemischen Stoffe Propan und Butan sowie deren Gemische bezeichnet.

Diese Gase und deren Gemische bleiben bei Raumtemperatur unter vergleichsweise geringem Druck flüssig. Sie werden daher auch LPG = Liquefied Petroleum Gas genannt. Weitere Bezeichnungen sind Gasol oder Autogas.

Wo kommt Flüssiggas vor?

Flüssiggas fällt als Nebenprodukt bei der Erdölraffinierung und als Begleitgas bei der Förderung von Erdöl und Erdgas an und ist somit ein fossiler Energieträger.

Wo wird Flüssiggas eingesetzt?

Neben Wärme-, Heiz- und Kochzwecken dient Flüssiggas auch als Treibstoff für Fahrzeuge. Es findet auch als Treibgas für Sprühdosen Verwendung und wird darüber hinaus als FCKW-freies Kältemittel in Kühlschränken und Klimaanlagen eingesetzt.

Welches sind die Gefahren bei der Verwendung von Flüssiggas?

Flüssiggas ist unter Normalbedingungen ein farbloses, fast geruchloses Gasgemisch, das schwerer ist als Luft. Es ist brennbar und kann mit Luft oder Sauerstoff explosionsfähige Gemische bilden. Es besteht daher besondere Explosionsgefahr, wenn Flüssiggas wegen Undichtheiten unbemerkt entweicht. Flüssiggas zu Brennzwecken ist aus diesem Grund odoriert. Da Flüssiggas schwerer ist als Luft, sammelt es sich in Bodennähe und bildet dort einen „Gas-See“. Durch Verdrängen des Sauerstoffs kann Flüssiggas erstickend wirken.

Welche Schutzmassnahmen sind erforderlich?

Von grösster Bedeutung ist die Dichtheit der Flüssigasanlagen. Daher müssen Dichtungen und Schläuche aus besonderem, gegen Flüssiggas beständigem Material hergestellt sein. Zudem müssen Flüssigasanlagen regelmässig instand gehalten werden.Damit auch bei einer allfälligen Undichtheit keine Explosionsgefahr besteht, muss der Aufstellungsort von Flüssigasanlagen ausreichend gelüftet werden. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Unterflurräumen (z.B. Keller) aufgestellt oder gelagert werden, weil eventuell austretendes Gas sich nicht schnell genug verflüchtigen kann. Weitere Schutzmassnahmen sind den Richtlinien und Merkblättern sowie der Flaschenhalsetikette zu entnehmen.

Sicherheit mit Flüssiggas

Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, verlangt die Sorgfaltspflicht und die gesetzlichen Bestimmungen eine regelmässige Kontrolle von Gasgeräten (Flüssiggasanlagen).

Periodische Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn und sind im Interesse der Allgemeinheit.

Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Lagerung der Gasflaschen

  • Gasflaschen dürfen nur stehend gelagert und benützt werden (Ausnahme: Spezialflaschen mit Tauchrohr).
  • Grossflaschen sind gegen Umkippen zu sichern.
  • Flaschen nur mit Ventilschutz transportieren und lagern.
  • Gasflaschen NIE in Kellern oder Unterflurräumen lagern oder benützen. Da Gas ungefähr doppelt so schwer ist wie Luft, muss es bei allfälliger Undichtheit ins Freie entweichen können, sonst droht Erstickungs- oder Explosionsgefahr.
  • Gasflaschen NIE in der Nähe von Feuer, glühenden Gegeständen oder sonstigen Zündquellen aufstellen und anschliessen.

WICHTIG: Bei Gasgeruch besteht eine Undichtheit

  • Bei Gasgeruch ist sofort der Flaschenhahn zu schliessen.
  • Nicht rauchen, keine Flamme anzünden, keine elektrischen Schalter zu betätigen. Gasflaschen ins Freie bringen und Raum gut lüften.

Anschliessen der Gasflasche

  • Kontrollieren, ob der Flaschenhahn geschlossen ist, erst dann Plastik-Verschlusskappe entfernen.
  • Nach Gebrauch ist der Flaschenhahn zu schliessen.
  • Auch bei leeren Flaschen muss der Flaschenhahn geschlossen werden.
  • Eine Dichtheitskontrolle ist mit geeigneten Mitteln durchzuführen (Seifenwasser, Lecksuchspray, usw.). Keine Flamme verwenden!
  • Defekte Anlageteile (beschädigte Dichtungen, Schläuche, usw.) sind durch den Lieferanten sofort zu ersetzen bzw. reparieren zu lassen.

Appell an Flüssiggasanlagenbetreiber

Im europäischen Raum gibt es viele verschiedene Gasanschlüsse an Gasflaschen und Druckreglern. Unten sehen Sie die sechs weitverbreitesten Anschlüsse. Diese unterschiedlichen Anschlüsse sind nicht miteinander kompatibel!

Die schweizerischen Gasanschlüsse sind baugleich wie die französischen Anschlüsse.

Vorsicht bei deutschen Gasanschlüssen!

Es sind keinesfalls deutsche Gasanschlüsse mit schweizerischen Anschlüssen zu kombinieren!

Sie lassen sich zwar verschrauben, dichten aber nicht!

Bei Undichtheit besteht Brand und- Explosionsgefahr.

Darstellung für Schweizer-Norm Gasflaschen

Kontakt

Top Zeltbau GmbH

Amriswilerstrasse 63

9320 Frasnacht


Telefon: +4171 410 28 28

Mobil: +4179 217 70 08